Ab Werk

Ab Werk

Eine Lieferbedingung im internationalen Handel, bei der nur der Warenwert angegeben wird und der Verkäufer die Ware am eigenen Lager oder Betrieb an den Käufer liefert. Ab Übergabe im Betrieb trägt der Käufer alle Kosten, Risiken und weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ware. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Ware auf ein Beförderungsmittel zu laden oder Exportzölle abzuführen, falls diese erforderlich sind.

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