Frei Frachtführer (FCA)
Lieferbedingung im internationalen Handel, bei der der Preis Ware und Inlandstransport bis zum benannten Ort umfasst. Der Verkäufer liefert die verzollte Ware am angegebenen Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer und erfüllt somit seine Verpflichtung. Wird eine andere Person als der Transporteur zur Abholung benannt, gilt die Übergabe an diese Person als Erfüllung der Verkäuferpflicht.